Liebe Tennis-Eintrachtler*innen,
wir dürfen vorsichtig wieder auf die Plätze,
räumliche Distanz und Hygienemaßnahmen sind und bleiben aber das Gebot
der Stunde – auch auf der Tennisanlage.
Es gelten die strengen Vorgaben der Hessischen Landesregierung bezüglich des Coronavirus. Nach der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 07. Mai 2020 (s. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der VO) ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:
- er muss kontaktfrei ausgeübt werden
- ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
- der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
- es sind keine Zuschauer erlaubt
- Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html)
Wir nehmen diese strengen Auflagen gemeinsam als Verein ernst und haben zur Umsetzung in Anlehnung der Empfehlungen des Hessischen Tennisverbandes (https://www.htv-tennis.de/tennispl%C3%A4tze-in-hessen-wieder-ge%C3%B6ffnet.php ) demgemäß folgende Regelungen aufgestellt, die strikt einzuhalten sind und ab Öffnung der Tennisanlage am 09. Mai bis auf Weiteres Gültigkeit haben.
Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mind.
1,5 m muss durchgängig auf der gesamten Anlage, auch beim Warten,
Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den
Spielpausen eingehalten werden. Auf jedem Platz stehen zwei Spielerbänke
in ausreichendem Abstand.
Wir sind nicht unhöflich, sondern umsichtig; statt eines Händedrucks schenken wir ein freundliches Lächeln.
Doppel bzw. 4er Training sind entsprechend den Empfehlungen des HTV erlaubt.
Vor dem Tennis spielen ist zwingend eine
Reservierung mit Namen aller Spieler im Belegbuch vorzunehmen. Dies gilt
auch dann, wenn alle Plätze frei sind. Es geht darum, im Zweifel eine
Infektionskette nachvollziehen zu können. Gastspieler sind bis auf
Weiteres nicht erlaubt. Ausgenommen sind Trainingsstunden über die
Tennisschule Marc Schechter, die hierfür separat eine Anwesenheitsliste
führt.
Die Umkleide- und Duschräume bleiben zunächst
geschlossen, die Toiletten sowie der Flur mit dem Belegbuch sind
geöffnet. Bitte hier die Hinweisschilder und Abstandsmarkierungen
beachten und das bereitgestellte Desinfektionsmittel benutzen.
Das Clubrestaurant bleibt bis einschließlich
Donnerstag, 14. Mai geschlossen, ein Aufenthalt auf der Terrasse ist nur
zur Essensabholung oder bei Regenpausen unter Einhaltung des
Mindestabstandes gestattet. Ein geselliger Aufenthalt bleibt untersagt.
Nach § 4 Abs. 2 der VO darf Adi sein Clubrestaurant mit
Außenbewirtschaftung auf der Terrasse mit den dort benannten strengen
Auflagen ab dem 15. Mai öffnen.
Für nachweislich mit dem Coronavirus Infizierte ist
ein Betreten der Anlage untersagt. Generell sollen Personen mit Fieber
bzw. Atemwegs- oder grippalen Symptomen sich nicht auf der Anlage
aufhalten.
Eine generelle Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen besteht nicht.
Für die Umsetzung der Vorgaben sind wir als
Vorstand und Corona-Beauftragte verantwortlich. Den Anordnungen des
Vorstands und der eingesetzten Trainer ist unbedingt Folge zu leisten.
Wir bitten um Verständnis und danken allen für die Unterstützung.
Euer Vorstand